I – Irrtümer im Katzenschutz
1. Freilebende Katzen sind Wildkatzen
Falsch!
Die „echte“ Wildkatze oder Waldkatze (Felis silvestris) ist eine Unterart der Wildkatze, die von Schottland bis Portugal und in Osteuropa bis zum Kaukasus vorkommt.
Im Erscheinungsbild ist die Wildkatze massiger und kraftvoller als eine Hauskatze. Ausgewachsene männliche Wildkatzen weisen eine Gesamtlänge von 83 bis 97 cm und ein Gewicht von 3,0 bis 6,5 kg, weibliche eine Gesamtlänge von 73 bis 94 cm und ein Gewicht von 2,3 bis 4,9 kg auf.
Der Schwanz ist dick und relativ kurz, weist an der Spitze oft eine typische Dreier-Ringelung auf und endet stumpf. Die Augen liegen weit auseinander. An der Sohle befindet sich ein kleiner schwarzer Fleck. Das Fell an der Innenseite der Schenkel ist rötlich. Die Fellzeichnung der Wildkatze ist nicht kontrastreich, sondern wirkt verwaschen. Auf dem Rücken befindet sich ein typischer durchgehender schwarzer Strich.
Europäische Wildkatzen leben vorwiegend in Wäldern. Große Populationen kommen in Laubwäldern oder Mischwäldern vor, die von Menschen nicht gestört werden. Sie leben auch entlang von Küsten, am Rand von Sumpfgebieten, in Auwäldern und in der mediterranen Macchie. Sie meiden Gebiete mit intensiver landwirtschaftlicher Nutzung (Quelle: Wikipedia).
Die Katzen, welche bei unseren Tierschutzaktionen eingefangen und kastriert werden, sind Nachkommen von verwilderten (ehemals ausgesetzten oder entlaufenen) Hauskatzen, aber auch Freigängern, die bis dato von ihren Besitzern unkastriert nach draussen gelassen werden und somit maßgeblich an der Vermehrung der „wilden Katzen“ beteiligt sind!
Es sind also keine Wildtiere (wie die Felis silvestris), sondern verwilderte Haustiere.
2. Der Katzenschutz fängt einfach wahllos Katzen ein und lässt somit auch Freigänger die ein Zuhause haben kastrieren
Falsch!
Zunächst einmal starten wir eine Fangaktion nicht wahllos, sondern gut geplant und erst nach „Aufforderung“. Fangaktionen werden dann durchgeführt, wenn eine oder mehrere Katzen auffällig geworden sind -etwa, weil sich der Bestand immer weiter vergrössert- und die Bürger uns um Hilfe bitten.
Jede Katze die wir einfangen, aufnehmen und/oder später kastrieren lassen kostet uns Geld. Allein dieser Fakt spricht schon dagegen, einfach wahllos jede Katze einzufangen die uns vor die Nase kommt und sie kastrieren zu lassen. Die Unfruchtbarmachung wird nur dann durchgeführt, wenn sicher ist das es sich um verwilderte Tiere handelt, die keinen Besitzer haben!
Wir prüfen jede eingefangene Katze VOR der Operation auf eine evtl. Kennzeichnung (Tattoo, Microchip, Halsband). Sollte ein Tier eines dieser Merkmale aufweisen, versuchen wir, den Halter zu ermitteln und das Tier zurückgegeben.
Jedoch sind die meisten von uns gefangenen Katzen sehr scheu (und nicht gekennzeichnet!), sodass man davon ausgehen muss, dass sie verwildert sind und keinen Eigentümer haben!
3. Man kann verwilderte Katzen von Freigängern gar nicht unterscheiden!
Falsch!
Schon beim ersten Kontakt mit den Tieren kann man oft mit grosser Sicherheit sagen, ob es sich um eine verwilderte Katze oder einen Freigänger handelt.
Denn die wild lebenden Katzen sind so menschenscheu, dass man ohne Weiteres gar nicht an sie herankommt. Freigänger sind zwar auch nicht immer so zutraulich, dass sie jedem Menschen in die Arme springen, aber wirklich verwilderte Katzen zeigen ähnliche Verhaltensweisen wie andere „Wildtiere“ -z.B. ein Fuchs- und meiden die Gesellschaft von Menschen. Daher müssen bei jeder Aktion die Katzen-Lebendfallen zum Einsatz kommen!
Teilweise lässt auch der Gesundheitszustand darauf schliessen, dass es sich um ein verwildertes Tier bzw. eine Hauskatze handelt. Denn sehr magere, kranke und/oder verletzte Tiere sind oft durch das Leben in Freiheit „gezeichnet“, viele sind mit Viruserkrankungen wie Katzenschnupfen infiziert – dies ist bei Hauskatzen eher selten, da diese Tiere von ihren Haltern geimpft wurden.
4. Der Katzenschutz setzt nicht vermittelbare Katzen einfach wieder aus
Falsch!
Zu aller Erst: Nach § 3 Tierschutzgesetz ist es zwar strafbar „ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen“, jedoch sind die von uns gefangenen Katzen nur eine kurze Zeit in unserer Obhut. Somit kann das „Zurücksetzen“ nicht als „Aussetzen“ gewertet werden.
Verwilderte Katzen die eine längere Zeit (oder gar ihr ganzes Leben) ohne Bezug zum Menschen gelebt haben, sind in den allermeisten Fällen nicht mehr an ein Leben als Haustier zu gewöhnen. Natürlich gibt es Ausnahmen, jedoch ist für solche Fälle im Vorfeld viel Geduld, Verständnis und vor allem Zeit und Raum nötig, um die Katzen „handzahm“ zu machen und sie in Menschenobhut (bspw. als Freigänger mit Anschluss an das Familienleben) zu halten. Im praktischen Katzenschutzalltag sind solch zeitaufwändige Aktionen kaum zu bewerkstelligen – hinzu kommt, dass nie vorauszusehen ist, ob sie überhaupt erfolgreich sind.
Daher werden normalerweise nur die Katzen in Pflegestellen aufgenommen und später an neue Besitzer vermittelt, die von vorn herein ein gewisses Grundvertrauen in den Menschen mitbringen und auch in einer Haltungsform wie der Wohnungshaltung (ggf. mit zusätzlichem Freigang) zufrieden sein können.
Denn in § 2 Tierschutzgesetz ist ebenso geregelt, dass „ein Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden muss. Weiter darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.“ Dem möchten wir als Tierschützer Rechnung tragen und setzen daher alle Katzen die sich in Menschenobhut nicht wohl fühlen würden, wieder an ihren angestammten Platz zurück. Allerdings sorgen wir ebenfalls dafür, dass diese Tiere weiterhin und langfristig betreut werden. Z.B. durch die Einrichtung von Futterstellen.
Die Tiere erhalten überdies regelmässig Wurmkuren über das Futter, ihr Bestand wird kontinuierlich überwacht und Neulinge registriert, ausserdem werden Katzen die krank sind, erneut eingefangen und tierärztlich versorgt! Die Gestellung von Unterschlupfmöglichkeiten (Hütten) gehört ebenfalls zur Betreuung der Tiere.
Wir übernehmen also langfristig Verantwortung für die Katzen die das Pech hatten, nicht als Haustier leben zu dürfen oder zu können und versuchen, sie trotzdem bestmöglich zu versorgen!
5. Man kann Katzen einfach wegfangen und woanders wieder raussetzen
Falsch!
Gerade wenn die Tiere am Fangort ihren angestammten (oder sogar Geburts-)Platz haben, ist es oft nicht möglich, sie nach dem Fangen und Kastrieren einfach woanders zu platzieren! Genau wie es bei einer Vermittlung eines Freigängers in ein neues Zuhause gehandhabt wird, müssen auch diese Tiere zunächst eine gewisse Zeit am neuen Ort festgehalten werden, um sie an die Umgebung zu gewöhnen. Bei Vermittlungen erreicht man dies, indem man die Katzen für einige Wochen ausschließlich in der Wohnung hält, bevor sie den ersten Freigang erhalten. Tut man dies nicht, läuft man Gefahr, dass die Katze abwandert und im schlimmsten Fall nicht mehr in ihr neues Zuhause zurück findet.
Bei verwilderten Tieren, die bei Fangaktionen eingesammelt werden kann es sogar passieren, dass sie versuchen, zu ihrem alten Standort zurückzukehren, wenn sie nicht eine gewisse Zeit zum Eingewöhnen bekommen. Bei beiden Varianten lauern viele Gefahren und Rückkehrversuche enden oft tödlich…
Daher müssen die gefangenen Tiere zunächst für eine Zeit am neuen Haltungsort festgesetzt werden. Dies gestaltet sich oft schwierig, da man sie nicht wie eine Hauskatze in der Wohnung halten kann. Meist bleibt dann nur noch die Möglichkeit, diese Katzen in einem provisorischen (Frei-)Gehege einzuquartieren und so die Zeit bis zur Wiederausgliederung zu überbrücken. Dies kann eine katzengerecht eingerichtete Garage oder ein Kellerraum sein.
Allerdings müssen sich für solche Unterbringungen erst einmal Menschen finden, die bereit sind die (oft sehr wilden) Katzen einige Zeit zu betreuen. Dies ist gar nicht so einfach! Daher sind wir immer froh, wenn die von uns gefangenen Tiere dorthin zurückkommen dürfen, wo sie angestammt sind und dort auch weiterhin versorgt werden!
6. Die gefangenen Katzen werden direkt nach der Kastration wieder nach draussen gesetzt
Falsch!
Noch vor 10 Jahren war es im Tierschutz üblich, die frisch kastrierten Tiere (besonders Kater) direkt nach der Operation wieder nach draussen zu setzen.
Vereinzelt gibt es diese Prozedur immer noch, allerdings entscheiden sich immer mehr Katzenschützer dafür, den Tieren nach der Narkose noch ein wenig Zeit zum Erholen zu gönnen. Dies ist auch dringend nötig, wie wir bei unserer täglichen Arbeit immer wieder feststellen!
Zunächst einmal darf nicht ausser Acht gelassen werden, dass eine Kastration kein kleiner Eingriff ist, die Tiere hierfür meist mehrere Stunden betäubt werden und dementsprechend wackelig sind, wenn sie aufwachen.
Vergleichbar mit einer Operation bei uns Menschen würde ja auch niemand auf die Idee kommen, sich kurz nach dem Aufwachen aus der Narkose ins Auto zu setzen und direkt wieder zur Arbeit zu fahren!
Die tierärztliche Behandlung belastet den Organismus und die Sinnesleistungen der Katze immens und das Hinaussetzen birgt viele Risiken:
Die Reaktionsfähigkeit des Tieres ist in den Stunden nach der OP stark gemindert und es ist in der Vergangenheit nicht selten vorgekommen, dass diese Katzen bei Verkehrsunfällen zu Tode kamen, weil sie Autos nicht rechtzeitig ausweichen konnten!
Oft passiert es auch, dass die Tiere sich die frische Operationsnaht aufknabbern oder stark belecken; die Chance draussen Schmutz in die Wunde zu bekommen ist sehr hoch. Dies kann Entzündungen zur Folge haben, die ebenfalls tödlich enden können!
Viele Katzen haben nach dem ganzen Stress des Einfangens, dem Transport zum Tierarzt und besonders der Operation, mit Verdauungsbeschwerden zu kämpfen. Oft dauert es 1 bis 2 Tage, bis der Kotabsatz sich wieder reguliert und normalisiert hat. Einige Tiere leiden aber auch an Verstopfung und brauchen in den ersten Tagen Schonkost. Ganz wenige haben sogar so immense Probleme mit der Verdauung, dass gar nichts mehr geht und sie einen Einlauf bekommen müssen. Würde man diese Tiere direkt nach der OP wieder hinaussetzen, würden sie vermutlich an einem Darmverschluss sterben!
Operationen und Narkosen bergen immer Risiken! Katzenschutz bedeutet auch, die Katzen gesunden zu lassen und ihnen die Chance zu geben, sich zu erholen um dann gestärkt wieder nach draussen zu kommen!
Daher bleiben die von uns gefangenen Katzen immer einige Tage in unserer Obhut und werden von uns beobachtet und versorgt!
7. Kater werden kastriert und Katzen sterilisiert
Falsch!
Dies ist ein immer noch sehr verbreiteter Irrtum, denn Sterilisation bzw. Kastration definiert nicht ob ein männliches oder weibliches Tier operiert wird. Katzen werden im Regelfall genauso kastriert wie Kater.
Kastration bedeutet nämlich das vollständige Entfernen von Hoden bzw. Eierstöcken und je nach Tierarzt bzw. Fortschritt einer ev. Trächtigkeit auch die Entfernung der Gebärmutter.
Sterilisation bedeutet jedoch nur, dass die Samenleiter beim Kater bzw. die Eileiter bei der Katze durchtrennt werden.
Die Tiere bleiben dabei aber sexuell aktiv. Weibliche Katzen werden weiterhin rollig und auch die Kater streunen wochen- und monatelang durch die Gegend um Katzen zu decken.
8. Der Kater/die Katze hat nach der Kastration doch gar keinen Spass mehr!
Falsch!
Anders als beim Menschen, dient der Sexualakt der Katze nicht ihrem Vergnügen, sondern lediglich der Vermehrung.
Am Penis des Katers befinden sich Widerhaken, die beim Herausziehen aus der Scheide der Katze grosse Schmerzen bereiten. Erst dadurch wird der Eisprung ausgelöst! Kater ziehen sich nach dem Deckakt schnell zurück um nicht verprügelt zu werden.
Das Ganze sollte also nicht mit menschlichen Bedürfnissen und Eigenschaften verglichen werden!
Des Weiteren sind nicht kastrierte Kater ständig von ihren Hormonen getrieben und immer auf der Suche nach paarungswilligen Kätzinnen. Dieser „Hormonhochstand“ bedeutet kontinuierlichen Stress für die Tiere. Hinzu kommt, dass potente Kater untereinander mitunter blutige Kämpfe austragen und sich dabei oft arg verletzen!
Durch die Kämpfe (aber auch durch Deckakte!) können Krankheiten wie FIV (Katzen-AIDS) übertragen werden; viele unkastrierte Kater haben daher eine relativ niedrige Lebenserwartung! Hinzu kommt, dass diese Tiere andere in ihrem Haushalt lebende Katzen anstecken können!
Dass nicht kastrierte Kätzinnen früher oder später mit Nachwuchs nach Hause kommen, muss an dieser Stelle nicht erwähnt werden!
Dies ist durchaus zweimal jährlich möglich. Die Aufzucht von Jungen ist für die Mutter extrem anstrengend – von Spass kann also auch hier keine Rede sein!
9. Die Natur regelt Bestände wilder Katzen von selbst
Falsch!
In den letzten Jahren hat sich der Bestand der verwilderten Katzen sogar drastisch erhöht! Die „Natur“ hat gar keine Gelegenheit mehr, irgendetwas zu regeln. Dafür ist das Gegengewicht viel zu gross. Es sind an sich schon genügend wildlebende Tiere vorhanden, die sich untereinander vermehren, zudem kommen immer wieder neue Tiere hinzu, die ihren Besitzern entlaufen oder von ihnen ausgesetzt werden! Dies hat -nach Meinung vieler Tierschützer- auch damit zu tun, dass Katzen mittlerweile zum „Wegwerfprodukt“ geworden sind und der Umgang mit ihnen immer unverantwortlicher wird.
Eine grosse Rolle bei der Vermehrung der Tiere spielen auch Freigängerkatzen und -Kater, die von ihren Besitzern unkastriert nach draussen gelassen werden und sich mit den freilebenden Tieren paaren.
Worte wie „Kastrationsaktionen“, „Katzenschwemme“ und „Aufnahmestopp im Tierheim“ sind mittlerweile in den alltäglichen Sprachgebrauch integriert – allein dies zeigt schon überdeutlich, dass die Natur allein nichts mehr regelt!
10. Katzen können sich erst mit einem Jahr weitervermehren und frühe Kastrationen schaden den Tieren
Falsch!
Katzen und Kater sind in ihrer rein körperlichen Entwicklung mit ca. 5 bis 6 Monaten so weit, dass sie sich weitervermehren können und dies auch tun!
Die Rolligkeit bei der Katze und das Harnmarkieren beim Kater setzen oft erst viel später (oder gar nicht!) ein; sie sind also kein Indiz dafür, dass die Tiere jetzt „soweit“ sind! Diese Verhaltensweisen werden nur vom Menschen dafür gehalten!
Es gibt weder in Bezug auf die körperliche noch die geistige Entwicklung Hinweise darauf, dass Kastrationen ab dem 4. bis 5. Monat negative Auswirkungen auf die Tiere hätten!
Nachteile einer Frühkastration gibt es keine – im Gegenteil: Junge Tiere haben weniger Fettgewebe als ältere Katzen, die OP wird daher enorm erleichtert, da die Keimdrüsen freiliegen. Die Operation und damit die Narkose sind somit um einiges kürzer. Zudem erholen sich Jungkatzen viel schneller, da sie das Narkosemittel durch ihren schnellen Stoffwechsel besser als ältere Tiere abbauen können.
Bei Kätzinnen ist zudem das Risiko für Gebärmutterkrebs praktisch gleich null, da die Katze nie rollig war!
In der praktischen Katzenschutzarbeit haben wir oft gar keine andere Möglichkeit, Jungkatzen mit 4 oder 5 Monaten kastrieren zu lassen. Denn wenn wir diese Tiere einmal eingefangen haben, bleibt uns nichts anderes übrig: Zum Aufnehmen in Pflegestellen in denen mit der Kastration dann noch gewartet werden könnte, sind diese Tiere oft schon viel zu scheu. Würden wir sie jedoch wieder hinaussetzen bis sie „soweit sind“, haben wir gute Chancen, dass sie sich bis zur nächsten Fangaktion bereits vermehrt haben! Oder abgewandert und für uns nicht mehr greifbar sind. Und ob die Tiere nach einer ersten Fangaktion einige Wochen später nochmals in eine Katzenfalle hineingehen, ist auch immer fraglich. Daher arbeiten wir nach der Methode „Was wir haben, haben wir und das wird kastriert. Auch Jungkatzen“.
11. In Freiheit geborene Kitten sollten draussen so lange wie möglich bei ihrer Mutter bleiben
Falsch!
Gerade bei freilebenden Tieren ist eine frühe Aufnahme das Mittel der Wahl. Je eher die Tiere eingefangen werden und in Menschenobhut kommen, desto besser.
Natürlich dürfen auch Kitten von verwilderten Katzen nicht verfrüht von ihren Müttern getrennt werden, sondern sollten mit ihnen zusammen eingefangen und untergebracht werden.
Denn gerade wenn die Katzenkinder noch Milch von ihrer Mutter bekommen, wäre eine Trennung fatal. Auch der Kontakt zu Mutter und Geschwistern ist in den ersten Lebenswochen für den weiteren Lebensweg der Tiere sehr wichtig.
Die sensible Phase (auch Sozialisierungsphase genannt) dauert ca. von der 2. bis zur 7. Woche. In dieser Zeit sollten die Katzenkinder viel Positives erleben, darunter fallen auch gute Kontakte zu anderen Katzen, aber natürlich auch zum Menschen.
Das Zusammenleben und die Aufzucht sind bei gefangenen Wildlingen natürlich nicht mit dem von Hauskatzen zu vergleichen, die im Kreise ihrer Familie ihren Nachwuchs grossziehen und bei denen die Muttertiere selbst nicht scheu oder ängstlich sind.
Der Grad bei Wildlingen ist sehr schmal: Haben Mutter und Kitten zu wenig Zeit miteinander und werden die Babies zu früh voneinander und der Mutter getrennt und vermittelt, besteht die Gefahr das sie sowohl körperlich als auch seelisch Defizite aufweisen, mit denen sie für den Rest ihres Lebens zu kämpfen haben. Bleiben die Kitten allerdings zu lang bei ihrer Mutter, und ist diese ebenfalls wild und zeigt Angst bei jedem Kontakt zum Menschen, besteht die Gefahr dass die Kitten sich dieses Verhalten abschauen und ebenfalls scheu werden.
Die Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und schlussendlich die Vermittlung von Streunerkindern ist also oft recht kompliziert und für die Tierschützer sehr anstrengend.
Quelle: Katzenschutz Haltern (Zur Quelle)