T – Tierschutzgesetz
Juli 2013 Novellierung des Tierschutzgesetzes
Nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat dem neuen Tierschutzgesetz zu.
Themen wie „betäubungslose Ferkelkastration“, „Qualzuchten“, „Schenkelbrand beim Pferd“, „Verbot von sexuellen Handlungen an Tieren“, „Tiere im Zirkus“ und „Maßnahmen zum Schutz freilaufender Katzen“ werden behandelt.
Für uns ist nicht nachvollziehbar, weshalb Ferkel erst ab 2019 ohne Betäubung kastriert werden dürfen und auch das schmerzhafte Brandzeichnen bei Pferden bis dahin weiterhin betäubungslos durchgeführt werden darf. Tierschützer freuen sich jedoch, dass Sodomie endlich strafbar ist!
Wir nutzen die Verabschiedung des neuen Gesetzes für uns dahingehend, dass die Bundesregierung den Ländern ab sofort die Möglichkeit einräumt, Maßnahmen gegen die unkontrollierte Vermehrung von Streunerkatzen zu ergreifen. Das bedeutet z.B., den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen zu verbieten oder zu beschränken. Dies dient dem Schutz freilebender Katzen vor erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden.